Im Notfalldienst werden Patienten außerhalb der üblichen Sprechzeiten,  nachts, an Wochenenden und Feiertagen tierärztlich versorgt. Zeigt das  Haustier aber schon seit einiger Zeit Symptome, die den Tierhalter nun  plötzlich beunruhigen, sollte man überlegen, ob der Tierarztbesuch auch  bis zum nächsten Werktag warten kann. Denn der Notfalldienst sollte  Notfällen vorbehalten sein! Außerdem muss dem Tierbesitzer bewusst sein,  dass auch aufgrund der Bereitstellung des Personals für den Notdienst  die Kosten für eine Notfallbehandlung um ein Mehrfaches über denen einer  Behandlung innerhalb der normalen Sprechzeiten liegen.

Bitte beachten Sie, dass für  Leistungen während der Bereitschaftszeiten ein Zuschlag zum  Regelgebührensatz erhoben wird (mindestens der doppelte Gebührensatz) und ab 14.02.2020 zusätzlich eine Gebühr für tierärztlichen Notdienst in Höhe von 50 € zu entrichten ist.

Informationen zur Gebührenordnung der Tierärzte und zur Notdienstgebühr finden sie auch bei der Bundestierärztekammer.

Die Bundestierärztekammer hat ebenfalls einen Flyer über Informationen bei Notfällen von Klein- und Heimtieren verfasst, den Sie unter diesem Link abrufen können.